> Rohrreinigung
Es gibt im Wesentlichen zwei Arten zum Reinigen von Rohrleitungen und Kanälen
- elektromechanisch mittels Spiralen
- hydrodynamisch mittels Hochdruckspüler
Gereinigt werden u. a.
- Stichleitungen und Fallleitungen
- Küchenleitungen und Badezimmerleitungen
- Grund.- und Hausanschlussleitungen
- Leitungen zur Entwässerung von Dach.- und
Oberflächen
- Kommunale Rohrleitungen wie Straßenhaupt-
kanäle
- U. v. m.
Leitungen innerhalb von Gebäuden werden vornehmlich mittels Spiralen elektromechanisch gereinigt, außer Grund.- und Drainageleitungen, diese kann man auch im Gebäude hydrodynamisch mittels Hochdruckspüler spülen.
Wir können Leitungen von DN40 bis DN 500 reinigen, wobei größere Leitungen vornehmlich gespült werden.
> Kanal-TV-Untersuchung
Wir können Leitungen von DN50 bis DN800 untersuchen. Untersuchungen von Rohrleitungen sind u. a. notwendig, um Schäden an Rohrleitungen zu ermitteln. Kanal-TV-Untersuchungen sind aber auch erforderlich um Rohrverläufe und den Istzustand von Rohrleitungen zu ermitteln. Insbesondere vor geplanten Umbauarbeiten. Mittlerweile werden Rohruntersuchungen auch schon immer mehr zur Beweissicherungen für Versicherungsschäden benötigt.
Wir untersuchen die Leitungen bei kleineren Dimensionen mittels Schiebekamera, und bei größeren Dimensionen ab DN100 mittels fahrbarer Kamera in Farbe und mit schwenkbarem Kamerakopf, der auch fokussierbar ist, um die Leitungen abschwenken zu können.
Alle Untersuchungsergebnisse werden aufgezeichnet, digitalisiert, dokumentiert und skizziert. Hierüber erhält der Kunde bzw. der Auftraggeber eine komplett zusammengestellte Dokumentationsmappe inkl. DVD, Skizzen und Berichte zur Untersuchung. Je nach Untersuchungsergebnis unterbreiten wir den Kunden Vorschläge und Preise zur Sanierung bzw. zur Schadensbehebung.
Eine solche Kanal-TV-Untersuchung stellt im Grunde schon die Grundlage zur Dichtheitsprüfung dar.
> Rohrortung
Die Rohrortung kommt überwiegend zum Einsatz um ermittelte Rohrverläufe oder Schadensstellen im Gelände darzustellen.
> Dichtheitsprüfung bzw. neu
> Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, bzw.
> Zustands- und Funktionsprüfung privater
Abwasserleitungen
Je nach Kommune oder Bundesland gibt es unterschiedliche Bestimmungen zur Dichtheitsprüfung je nach dem wo sich das zu prüfende Objekt befindet. Dies liegt u. a. daran, ob das Objekt in einem Wasserschutzgebiet liegt oder außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Es gibt im Wesentlichen zwei Arten der Prüfung
optisch mittels Kanal-TV
physikalisch
mit Wasser
oder Luft
Wir prüfen sowohl Rohrleitungen als auch Schachtbauwerke.
In der Regel ist es so, dass außerhalb von Wasserschutzzonen die optische Überprüfung ausreichend ist, und in Wasserschutzzonen die physikalische Prüfung mit Luft oder Wasser Pflicht ist.
Die Bestimmungen zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen stehen auf der Internetseite des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Die Bestimmungen finden Sie im Internet unter www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Prüfen dürfen nur Personen die dafür zugelassen sind und auf der Landesliste für NRW aufgeführt sind. Diese Liste finden Sie im Internet unter www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa
> Kanalsanierung
- in offener Bauweise
- in geschlossener
Bauweise mit Glasfaser
Im Falle, dass Schäden an den Leitungen ermittelt wurden, gibt es meist nur drei Möglichkeiten diese zu beheben.
- Sanierung in offener Bauweise
Ausheben einer Baugrube, Freilegen, Erneuern und die Baugrube
wieder verschließen
- Sanierung in geschlossener Bauweise
Sanierung mittels Glasfaser und Harze
- Erstellung einer neuen Leitung im neuen Verlauf
Oberhalb der Bodenoberfläche ( im Keller ) oder unterhalb
der Oberfläche neue Leitungen verlegen